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AGB

firmen.design | bildplus GmbH

Fassung vom 2. April 2012

Vetragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der bildplus GmbH. Sie sind integrierter Bestandteil eines Auftrages.

Offerten/Bestellungen

Offerten und Bestellungen sind grundsätzlich schriftlich an uns zu richten. Mündliche Vereinbarungen oder Abweichungen von den AGB werden nur durch schriftliche Bestätigung der bildplus GmbH rechtswirksam.

Die der Offerte zugrundeliegenden Preisberechnungen beruhen auf den vom Auftraggeber erhaltenen Informationen. Offerten, die aufgrund ungenauer Angaben erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Sollten sich im Verlauf der Auftragsbearbeitung – infolge Veränderungen der Aufgabenstellung – Mehrkosten ergeben, so sind diese im Voraus mit dem Auftraggeber abzusprechen und durch diesen zu genehmigen. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die bei der Auftragsbesprechung beziehungsweise der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.

Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher beziehungsweise mündlicher Form oder mit der Akzeptanz der Auftragsbestätigung durch die bildplus GmbH, erklärt sich der Auftraggeber mit den Geschäftsbedingungen der bildplus GmbH einverstanden.
Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.

Leistungen

Ohne eine anders lautende Vereinbarung rechnet die bildplus GmbH die erbrachten Leistungen grundsätzlich nach Aufwand ab. Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen.

Von der bildplus GmbH erstellte Konzepte, Entwürfe und Ausführungen werden verrechnet, auch wenn kein entsprechender Auftrag erteilt wird

Lieferfristen und Termine

Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei der bildplus GmbH eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für die Freigabe (Gut zur Publikation) einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann die bildplus GmbH nicht haftbar gemacht werden. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche die bildplus GmbH kein Verschulden trifft (zum Beispiel Betriebsstörungen, Stromunterbruch usw. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die bildplus GmbH wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

Archivierung von Arbeitsunterlagen

Arbeitsunterlagen bleiben Eigentum der bildplus GmbH, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird. Eine Archivierungspflicht besteht nicht, es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Diese erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung der bildplus GmbH für den Verlust oder Beschädigung von Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung des Auftrags stellt die bildplus GmbH Rechnung, welche innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig ist.

Überreichte Aufträge bleiben bis zum Zahlungseingang Eigentum der bildplus GmbH. Teillieferungen können in Rechnung gestellt werden.

Die bildplus GmbH bewahrt sich die Möglichkeit, bei umfangreichen Aufträgen eine Anzahlung zu erheben beziehungsweise bereits geleistete Arbeiten vor Abschluss des gesamten Leistungsumfangs zu verrechnen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behält sich die bildplus GmbH das Recht vor, die Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Rechnungsdatum, geltend gemacht werden.

Urheberrechte

Der Auftraggeber übernimmt die volle und ausschliessliche Verantwortung dafür, dass durch die Herstellung oder Verwendung der in Auftrag gegebenen Werke keine Urheberrechte, Nutzungsrechte, Reproduktionsrechte, Erfinderrechte oder andere gesetzliche Bestimmungen verletzt werden.

Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt die bildplus GmbH jegliche Verantwortung ab.
Die Urheberrechte an allen von der bildplus GmbH geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe und Ausführungen) gehören grundsätzlich der bildplus GmbH. Die bildplus GmbH kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9.10.1992 verfügen.

Mängelrüge

Die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen bezüglich Qualität haben spätestens innerhalb 10 Tagen nach Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt.

Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung die bildplus GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in der Verantwortung der bildplus GmbH. Die bildplus GmbH setzt sich in genanntem Falle als Vermittler für eine faire Regelung zwischen Kunde und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.

In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des «Gut zur Publikation» die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Kommunikationsmittel. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch die bildplus GmbH empfohlene Kontrollmittel, so übernimmt die bildplus GmbH keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen der Ergebnisse.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung umfasst maximal die in Rechnung gestellte Leistung. Eine über den Auftrag hinausgehende Haftung für weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes vom 1.1.1994, gegenüber dem Endverbraucher wegbedungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort des Auftragnehmers.
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Produktionsortes zuständig, sofern keine andere Abmachung getroffen wird.

Anwendbar ist schweizerisches Recht.